Telekommunikationsgesetz, TKG, Bundesgesetz vom 22. 6. 2004, in Kraft seit 26. 6. 2004, das das TKG von 1996 abgelöst hat. Zweck des Gesetzes ist es, nach Aufhebung der Monopole durch Regulierung im Bereich der Telekommunikation den Wettbewerb zu fördern und flächendeckend angemessene und ausreichende Dienstleistungen zu gewährleisten sowie eine Frequenzordnung festzulegen. Dies sind hoheitliche Aufgaben des

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Quellenangabe
Brockhaus, Telekommunikationsgesetz. http://brockhaus.at/ecs/enzy/article/telekommunikationsgesetz