Termingeschäfte, Zeitgeschäfte, Geschäfte, die (im Gegensatz zu Kassageschäften) erst zu einem späteren Zeitpunkt – aber zu den am Tag des Vertragsabschlusses fixierten Bedingungen (Lieferung, Zahlung) – erfüllt werden. Gegenstand von Termingeschäften können Waren, Devisen, Wertpapiere und abstrakte Basiswerte (z. B. Aktienindizes) sein.

Grundsätzlich zu unterscheiden sind unbedingte (feste) und bedingte Termingeschäfte. Unbedingte Termingeschäfte begründen für beide Vertragspartner eine definitive Pflicht, das Geschäft zu erfüllen, also den Gegenstand zu den festgelegten Bedingungen zu liefern beziehungsweise abzunehmen. Hierzu zählen die individuell ausgestaltbaren, nicht standardisierten

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Quellenangabe
Brockhaus, Termingeschäfte. http://brockhaus.at/ecs/enzy/article/termingeschäfte