Thronfolge, Sukzession, der Eintritt des Nachfolgers in die Herrscherstellung des bisherigen Monarchen (z. B. des Kronprinzen in die eines Kaisers oder Königs). Das Recht auf Thronfolge wird in der Erbmonarchie durch Geburt erworben und innerhalb der Dynastie in Hausgesetzen geordnet.

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Quellenangabe
Brockhaus, Thronfolge. http://brockhaus.at/ecs/enzy/article/thronfolge