Tierhalter, Person, die im eigenen Interesse die Obhut über ein Tier längere Zeit übernimmt; auf das Eigentum am Tier kommt es nicht an. Nach § 833 BGB ist der Tierhalter, wenn durch das Tier ein

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Quellenangabe
Brockhaus, Tierhalter. http://brockhaus.at/ecs/enzy/article/tierhalter