Tierversuche, nach dem Tierschutzgesetz vom 24. 7. 1972 in der Fassung vom 18. 5. 2006 (zuletzt geändert am 18. 7. 2016) Eingriffe oder Behandlungen zu Versuchszwecken an Tieren, wenn sie mit Schmerzen, Leiden oder Schäden für diese Tiere verbunden sein können. Seit Inkrafttreten des Gentechnikgesetzes (1990) ist diese Definition erweitert auf Eingriffe oder Behandlungen am Erbgut von Tieren, wenn sie entsprechende Auswirkungen auf die erbgutveränderten Tiere oder deren Trägertiere haben können. Im Wesentlichen unterscheidet man Tierversuche für Forschungszwecke und für Sicherheitsprüfungen. Im Bereich der

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Werke

Weiterführende Literatur:

M. M. Gernhardt u. C. Fleck: Der Tierversuch. Seine ethische Abwägung aus
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Quellenangabe
Brockhaus, Tierversuche. http://brockhaus.at/ecs/enzy/article/tierversuche