Timesharing (Zivilrecht)
Timesharing [ˈtaɪmʃeərɪŋ; englisch, eigentlich »Zeitzuteilung«, zu to share »teilen«, »beteiligen«] das, -s/-s, Zivilrecht: Teilzeitnutzungsrecht, das für mehrere Jahre oder auf Dauer gegen Entgelt erworbene Recht, eine Sache, besonders
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Quellenangabe
Brockhaus,
Timesharing (Zivilrecht).
http://brockhaus.at/ecs/enzy/article/timesharing-zivilrecht