Tonbandprotokolle, im Prozessrecht die anstelle schriftlicher Protokolle gefertigten Aufzeichnungen mit Tonaufnahmegeräten. Im Zivilprozess ist die Aufnahme des Sitzungsprotokolls auf einen Tonträger gestattet (§ 160 a ZPO). – Die StPO sieht sie nur bei

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Quellenangabe
Brockhaus, Tonbandprotokolle. http://brockhaus.at/ecs/enzy/article/tonbandprotokolle