Trans|aktionskosten, Wirtschaftstheorie: Kosten, die nicht durch Produktion von Gütern, sondern im Zusammenhang mit wirtschaftlichen Transaktionen entstehen, weil die beteiligten Wirtschaftssubjekte nur über unvollkommene Informationen verfügen oder der Leistungsaustausch Kosten verursacht. Zu den Transaktionskosten zählen alle Kosten, die bei der Anbahnung eines Vertrags (Suchkosten, Informationskosten), bei Vertragsabschluss (Verhandlungskosten, Entscheidungskosten) sowie nach Vertragsabschluss (Kosten der Überwachung und der Durchsetzung von Ansprüchen, Transportkosten, sonstige Kosten der Abwicklung des Leistungsaustauschs) entstehen.

Während in den Modellen der traditionellen neoklassischen

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Quellenangabe
Brockhaus, Transaktionskosten (Wirtschaftstheorie). http://brockhaus.at/ecs/enzy/article/transaktionskosten-wirtschaftstheorie