Transfermaßnahmen, alle Maßnahmen zur Eingliederung von Arbeitnehmern in den Arbeitsmarkt, an deren Finanzierung Arbeitgeber sich angemessen beteiligen (§ 216 a Absatz 1 Satz 2 SGB III). Die Teilnahme von Arbeitnehmern an Transfermaßnahmen durch zertifizierte Transferträger wird durch die Bundesagentur für Arbeit gefördert,

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Quellenangabe
Brockhaus, Transfermaßnahmen. http://brockhaus.at/ecs/enzy/article/transfermassnahmen