Treppe, technisches Hilfsmittel zur Überwindung von Höhendifferenzen, im Unterschied zu Rampen durch Stufen gegliedert. In den Bauordnungen ist eine Treppe durch die Folge von mindestens drei Stufen charakterisiert. Eine Stufenreihe bezeichnet man als Treppenlauf. Lange Treppenläufe werden durch Podeste (Treppenabsätze) unterbrochen. Zur Sicherheit der Treppenbenutzer ist ein Geländer beziehungsweise Handlauf vorgeschrieben. Die erste Stufe wird »Antritt«, die letzte »Austritt« genannt. Die Trittstufe (»Auftritt«) ist die waagerechte Auftrittfläche, die Setzstufe die vordere senkrechte Fläche der Stufe; zur Befestigung werden die Stufen

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Werke

Weiterführende Literatur:

F. Kress: Der Treppen- u. Geländerbauer (71952; Nachdruck 1988);
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Quellenangabe
Brockhaus, Treppe. http://brockhaus.at/ecs/enzy/article/treppe