Treuhand|anstalt, Abkürzung THA, umgangssprachlich kurz Treuhand, rechtsfähige bundesunmittelbare Anstalt des öffentlichen Rechts unter der Fach- und Rechtsaufsicht des Bundesministers der Finanzen. Die Treuhandanstalt wurde noch von der DDR auf Beschluss der Regierung Modrow am 1. 3. 1990 mit einer Zentrale in Berlin und 15 Außenstellen in den Bezirken gegründet. Sie sollte im Zuge des Übergangs zu einem »marktwirtschaftlichen Sozialismus« v. a. die Umwandlung der staatlichen Betriebe in Unternehmen mit der Rechtsform von Kapitalgesellschaften in Angriff nehmen. Das am 17. 6. 1990 von der

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Quellenangabe
Brockhaus, Treuhandanstalt. http://brockhaus.at/ecs/enzy/article/treuhandanstalt