Treuhandeigentum
Treuhand|eigentum, das Eigentum des Treuhänders, das vom Treugeber stammt und ihm
(11 von 65 Wörtern)
Möchten Sie Zugriff auf den vollständigen Artikelinhalt?
Quellenangabe
Brockhaus,
Treuhandeigentum.
http://brockhaus.at/ecs/enzy/article/treuhandeigentum