Treuhand|eigentum, das Eigentum des Treuhänders, das vom Treugeber stammt und ihm

(11 von 65 Wörtern)
Möchten Sie Zugriff auf den vollständigen Artikelinhalt?

Quellenangabe
Brockhaus, Treuhandeigentum. http://brockhaus.at/ecs/enzy/article/treuhandeigentum