Die ehemaligen Kronländer Böhmen, Mähren und (Österreichisch-)Schlesien gehörten bis 1918 zu Österreich-Ungarn (das Hultschiner Ländchen 1742–1918 zu Preußen) und bildeten seit Gründung der ersten Tschechoslowakischen Republik (Tschechoslowakei) am 28.10.1918 deren westlichen Teil. Nach ihrer Zerschlagung durch das nationalsozialistische Deutschland (1938/39) entstand aus den böhmischen Ländern das vom Deutschen Reich abhängige Protektorat Böhmen und Mähren (1939–45), während aus dem Großteil der nach dem Münchener Abkommen (1938) an Deutschland abgetretenen deutsch besiedelten Grenzgebiete der Reichsgau Sudetenland geformt wurde (1938–45).

Nach 1945 gehörten

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Quellenangabe
Brockhaus, Geschichte. http://brockhaus.at/ecs/enzy/article/tschechische-republik/geschichte