Dem Protektorat wurde nach dem Protektoratsvertrag (15. 3. 1939) eine autonome Selbstverwaltung mit einem Präsidenten (Hácha) und eine eigene Regierung unter strikter Oberaufsicht des Reichsprotektors (K. Freiherr von Neurath, W. Frick) zugestanden. Diese Protektoratsregierungen unter Alois Eliáš

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Quellenangabe
Brockhaus, Das »Protektorat Böhmen und Mähren« und der »Schutzstaat« Slowakei (1939–45). http://brockhaus.at/ecs/enzy/article/tschechoslowakei/das-protektorat-böhmen-und-mähren-und-der-schutzstaat-slowakei-1939-45