Tür, bewegliche, flächige Verschlussvorrichtung für eine den Zutritt ermöglichende Öffnung in einer Wand, einer Einfriedung, einem Fahrzeug u. a. Bei Gebäudetüren werden die die Türöffnung umrahmenden Wandteile Türgewände genannt; die Begrenzungsflächen sind seitlich die Türlaibung, oben der Türsturz, unten häufig eine Türschwelle. Die Türzarge (Türgerüst) ist eine tragende Rahmenkonstruktion aus Holz, Metall oder Beton, die in die Türöffnung eingesetzt und fest mit dem Gewände verbunden ist. Die Verkleidung der Türzargen wird als Türfutter oder Türrahmen bezeichnet. Der in die Türzarge beziehungsweise

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Quellenangabe
Brockhaus, Tür. http://brockhaus.at/ecs/enzy/article/tur