Täter-Opfer-Ausgleich, Abkürzung TOA, die zunächst im Jugendstrafverfahren erfolgreich erprobte, dann durch Gesetz vom 20. 12. 1999 im Strafprozessrecht geschaffene Möglichkeit, dass der Straftäter nach der Tat zu einem »Ausgleich« mit dem Opfer kommt. Die Idee des TOA stellt den

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Quellenangabe
Brockhaus, Täter-Opfer-Ausgleich. http://brockhaus.at/ecs/enzy/article/täter-opfer-ausgleich