Täter, Strafrecht: derjenige, der eine Straftat selbst (eigenhändige, unmittelbare Täterschaft) oder durch einen anderen (mittelbare Täterschaft) oder mit einem anderen gemeinschaftlich (Mittäterschaft) begeht

(23 von 158 Wörtern)
Möchten Sie Zugriff auf den vollständigen Artikelinhalt?

Werke

Weiterführende Literatur:

C. Roxin: Täterschaft u. Tatherrschaft (82006);
G. Freund: Strafrecht
(10 von 33 Wörtern)

Quellenangabe
Brockhaus, Täter (Strafrecht). http://brockhaus.at/ecs/enzy/article/täter-strafrecht