Überbau (zivilrechtlich)
Überbau, zivilrechtlich der Fall, dass der Eigentümer eines Grundstücks bei der Errichtung eines Gebäudes über
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Quellenangabe
Brockhaus,
Überbau (zivilrechtlich).
http://brockhaus.at/ecs/enzy/article/uberbau-zivilrechtlich