Überwachung, Recht: fortgesetzte Überprüfung von Personen, Sachen und Vorgängen zum Schutz Einzelner und der Allgemeinheit. Eine Überwachung durch die zuständigen

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Quellenangabe
Brockhaus, Überwachung (Recht). http://brockhaus.at/ecs/enzy/article/uberwachung-recht