Die Verfassung (Artikel 35) garantiert die Religionsfreiheit, schreibt die Trennung von Staat und Religion als Verfassungsgrundsatz fest und schließt eine Staatsreligion ausdrücklich aus. Grundlage der Religionspolitik ist das Gesetz über die Gewissensfreiheit und religiösen Organisationen (1991 in Kraft gesetzt). Es verpflichtet den Staat zu religiöser Neutralität

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Quellenangabe
Brockhaus, Religion. http://brockhaus.at/ecs/enzy/article/ukraine/gesellschaft/religion