Umgangsrecht, Besuchsrecht, bis 1979 Verkehrsrecht, das Recht des Kindes mit jedem Elternteil und das Recht sowie die Pflicht jedes Elternteils, mit dem Kind persönlich in Kontakt zu bleiben (nach der Scheidung der Eltern oder bei dauerndem Getrenntleben sowie bei außerhalb der

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Quellenangabe
Brockhaus, Umgangsrecht. http://brockhaus.at/ecs/enzy/article/umgangsrecht