Rechtsgrundlage der Umsatzsteuer in Deutschland ist das Umsatzsteuergesetz (UStG) in der Fassung vom 21. 2. 2005. Der Umsatzsteuer unterliegen die folgenden (»steuerbaren«) Umsätze:

  1. Lieferungen und sonstige Leistungen, die ein Unternehmer im Inland gegen Entgelt im Rahmen seines Unternehmens ausführt; diesen Umsätzen werden gleichgestellt der »Eigenverbrauch« im Inland, der z. B. vorliegt, wenn ein Unternehmer Gegenstände aus seinem Unternehmen für Zwecke entnimmt, die außerhalb des Unternehmens liegen, sowie unentgeltliche Zuwendungen eines Gegenstandes für Zwecke des Unternehmens;
  2. die Einfuhr von Gegenständen aus nicht zur
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Quellenangabe
Brockhaus, Rechtliche Bestimmungen. http://brockhaus.at/ecs/enzy/article/umsatzsteuer/rechtliche-bestimmungen