Umsetzung (Beamtenrecht)
Umsetzung, Beamtenrecht: ermessensgebundene innerdienstliche Maßnahme, durch die einem Beamten ein anderer Dienstposten derselben Dienststelle
(14 von 93 Wörtern)
Möchten Sie Zugriff auf den vollständigen Artikelinhalt?
Quellenangabe
Brockhaus,
Umsetzung (Beamtenrecht).
http://brockhaus.at/ecs/enzy/article/umsetzung-beamtenrecht