Die Umweltpolitik beruht auf vier einschlägigen Prinzipien:

  1. Verursacherprinzip
  2. Kooperationsprinzip
  3. Gemeinlastprinzip
  4. Vorsorgeprinzip

Nach dem Verursacherprinzip hat grundsätzlich derjenige für die Beseitigung von Umweltschäden beziehungsweise die Vermeidung von Umweltbelastungen aufzukommen, der sie verursacht hat (englisch: »polluter-pays-principle«). Auf dieser Grundlage sollen Akteure die von ihnen verursachten Folgekosten frühzeitig in ihr Kalkül einbeziehen. In der Praxis stehen der Realisierung des Verursacherprinzips allerdings teils erhebliche Probleme im Weg. Zunächst einmal müssen die Ursache-Wirkungs-Beziehungen von Umweltproblemen hinreichend bekannt sein. Sind die physischen Ursache-Wirkungs-Beziehungen hinreichend geklärt, müssen

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Quellenangabe
Brockhaus, Grundsätze der Umweltpolitik. http://brockhaus.at/ecs/enzy/article/umweltpolitik/grundsätze-der-umweltpolitik