Umweltprobleme machen nicht an den Grenzen halt. Internationaler Umweltschutz ist aus diesem Grund wichtig. Für Deutschland bedeutet dies zunächst die Abstimmung innerhalb der EU. Im Binnenmarkt, der keine Grenzen für den Austausch von Waren, Güterverkehr und Reisen kennt, müssen Bestimmungen zum Umweltschutz einheitlich oder zumindest vergleichbar sein. Schwerpunkte des Umweltschutzes in der EU sind Gewässerschutz, Luftreinhaltung, Abfallentsorgung, Lärmschutz und Schutz der biologischen Vielfalt. Artikel 174 des EG-Vertrags (seit 1. 12. 2009 Artikel 191 Vertrag

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Quellenangabe
Brockhaus, Europäischer und internationaler Umweltschutz. http://brockhaus.at/ecs/enzy/article/umweltschutz-20/europäischer-und-internationaler-umweltschutz