unbestimmter Rechtsbegriff
unbestimmter Rechtsbegriff, eigentlich unbestimmter Gesetzesbegriff, ein Begriff (z. B. »öffentliches Interesse«, »Eignung«), der nicht
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Quellenangabe
Brockhaus,
unbestimmter Rechtsbegriff.
http://brockhaus.at/ecs/enzy/article/unbestimmter-rechtsbegriff