uneinbringliche Forderungen (Rechnungswesen)
uneinbringliche Forderungen, Rechnungswesen: als endgültig verloren anzusehende Forderungen (Delkredere).
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Quellenangabe
Brockhaus,
uneinbringliche Forderungen (Rechnungswesen).
http://brockhaus.at/ecs/enzy/article/uneinbringliche-forderungen-rechnungswesen