Unmittelbarkeit, Prozessgrundsatz, dem zufolge die Verhandlung und die Beweisaufnahme unmittelbar vor dem in der Sache entscheidenden Gericht stattfinden muss, soweit keine Ausnahmen zulässig sind (z. B. bei Verhandlungen vor dem

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Quellenangabe
Brockhaus, Unmittelbarkeit. http://brockhaus.at/ecs/enzy/article/unmittelbarkeit