Unmöglichkeit, unmögliche Leistung, Schuldrecht: Bezeichnung für eine Situation, in der im Unterschied zum Schuldnerverzug eine Leistung endgültig nicht erbracht werden kann. Das Gesetz erfasst in § 275 Absatz 1 BGB objektive Unmöglichkeit, die vorliegt, wenn die Leistung von niemandem bewirkt werden kann (z. B. wenn die geschuldete Sache vernichtet wurde), und subjektive Unmöglichkeit (Unvermögen), bei der nur der bestimmte Schuldner die Leistung nicht erbringen kann (z. B. weil die Sache einem Dritten gehört). Dabei können beide Formen

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Quellenangabe
Brockhaus, Unmöglichkeit (Schuldrecht). http://brockhaus.at/ecs/enzy/article/unmöglichkeit-schuldrecht