Hilfeleistung, unterlassene, Recht: Verstoß gegen die gesetzliche Pflicht zur Hilfe bei Unglücksfällen, gemeiner Gefahr oder Not; zu den Unglücksfällen gehören Straftaten gegen Leib und Leben

(25 von 178 Wörtern)
Möchten Sie Zugriff auf den vollständigen Artikelinhalt?

Quellenangabe
Brockhaus, unterlassene Hilfeleistung (Recht). http://brockhaus.at/ecs/enzy/article/unterlassene-hilfeleistung-recht