unterlassene Hilfeleistung (Recht)
Hilfeleistung, unterlassene, Recht: Verstoß gegen die gesetzliche Pflicht zur Hilfe bei Unglücksfällen, gemeiner Gefahr oder Not; zu den Unglücksfällen gehören Straftaten gegen Leib und Leben
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Quellenangabe
Brockhaus,
unterlassene Hilfeleistung (Recht).
http://brockhaus.at/ecs/enzy/article/unterlassene-hilfeleistung-recht