Unterlassungsdelikt, Unterlassungs|straftat, Omissivdelikt, die Verletzung strafrechtlich geschützter Rechtsgüter durch Unterlassung einer Handlung, zu der man rechtlich verpflichtet ist. Bei echten Unterlassungsdelikten unterbleibt eine durch eine besondere gesetzliche Vorschrift gebotene Handlung schuldhaft, z. B. bei Unterlassung der rechtzeitigen Anzeige bevorstehender schwerer Verbrechen (§ 138

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Quellenangabe
Brockhaus, Unterlassungsdelikt. http://brockhaus.at/ecs/enzy/article/unterlassungsdelikt