Unterschrift, der Namenszug;  im Recht der zum Zeichen des Einverständnisses mit dem Inhalt unter eine Urkunde gesetzte, eigenhändig geschriebene Name einer Person. Abkürzungen, wie Paraphen, werden nicht als

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Quellenangabe
Brockhaus, Unterschrift (Recht). http://brockhaus.at/ecs/enzy/article/unterschrift-recht