Untersuchungs|ausschuss, in Deutschland ein Ausschuss des Bundestages (Artikel 44 GG), der Ermittlungen anstellt und darüber dem Bundestag berichtet. Er dient neben der Beschaffung von Materialien zur Vorbereitung eines Gesetzes (Enquetekommission) insbesondere der Aufklärung von Sachverhalten, die auf Missstände im staatlichen Bereich, besonders in

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Quellenangabe
Brockhaus, Untersuchungsausschuss. http://brockhaus.at/ecs/enzy/article/untersuchungsausschuss