Unwirksamkeit (Recht)
Unwirksamkeit, Recht: Ungültigkeit oder Vernichtbarkeit eines Rechtsakts. Unwirksamkeit tritt bei Rechtsgeschäften und Hoheitsakten als Folge
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Quellenangabe
Brockhaus,
Unwirksamkeit (Recht).
http://brockhaus.at/ecs/enzy/article/unwirksamkeit-recht