Vaterschaft, das Rechtsverhältnis des Vaters zu seinem Kind. Vater ist nach der Umschreibung in § 1592 BGB der Mann, der entweder mit der Mutter verheiratet ist oder der das Kind anerkannt hat oder dessen Vaterschaft gerichtlich festgestellt worden ist. Kommt ein Kind erst nach dem Tod des Ehemanns seiner Mutter zur Welt, aber noch innerhalb der sogenannten Empfängnisfrist, so wird der Verstorbene ebenfalls als Vater vermutet. Bestehen Zweifel an der Vaterschaft, gibt es aufgrund der am 1. 4. 2008 in Kraft getretenen

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Quellenangabe
Brockhaus, Vaterschaft. http://brockhaus.at/ecs/enzy/article/vaterschaft