Verbandsklage, Klage, die ein Verband (eine Vereinigung) erheben kann, ohne die Verletzung eigener Rechte geltend machen zu müssen. 

Da nach den verschiedenen Prozessordnungen (sofern kein Fall der Prozessstandschaft vorliegt) grundsätzlich nur derjenige klagen kann, der eine Verletzung in eigenen Rechten geltend macht (vgl. z. B. § 42 Absatz 2 VwGO), ist die Verbandsklage nur zulässig, wenn ein Gesetz sie ausdrücklich vorsieht.

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Quellenangabe
Brockhaus, Verbandsklage (Verwaltungsprozessrecht). http://brockhaus.at/ecs/enzy/article/verbandsklage-verwaltungsprozessrecht