Verbannung [mittelhochdeutsch verbannen »verbieten«, »durch Bann verfluchen«, von althochdeutsch farbannan »den Augen entziehen«], Landesverweisung, rechtshistorisch aus der Banngewalt des Königs (Bann) abgeleitete Sanktion, die nach den frühesten deutschen Rechtsaufzeichnungen als Beugemittel zur Leistung von Bußzahlungen, zur Beendigung der Fehde, besonders aber um das Erscheinen des Angeklagten vor Gericht zu erreichen, verhängt wurde. Daneben erscheint die Verbannung als Vollstreckungsmaßnahme bei Insolvenz des Schuldners sowie als Ersatz- und

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Quellenangabe
Brockhaus, Verbannung. http://brockhaus.at/ecs/enzy/article/verbannung