verdeckter Ermittler, Beamter des Polizeidienstes, der nach dem Vorbild des amerikanischen Undercoveragenten unter einer auf Dauer angelegten veränderten Identität (»Legende«) ermittelt. Verdeckte Ermittler dürfen nach § 110 a StPO

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Quellenangabe
Brockhaus, verdeckter Ermittler. http://brockhaus.at/ecs/enzy/article/verdeckter-ermittler