Verfassungsgerichtsbarkeit, das einem höchsten Gericht übertragene Verfahren zur Entscheidung bestimmter verfassungsrechtlicher Streitfragen. Die Verfassungsgerichtsbarkeit kann entweder, wie beim Supreme Court der USA, dem auch für die einfache Rechtsanwendung zuständigen obersten Gerichtshof oder einem besonderen, nur für die Entscheidung von Verfassungs-Streitigkeiten gebildeten Staats- oder Verfassungsgerichtshof übertragen sein.

Die Einrichtung der Verfassungsgerichtsbarkeit ist aus der rechtsstaatlichen Forderung hervorgegangen, Verfassungskonflikte nicht durch eine politische Machtentscheidung, sondern in Anwendung der Verfassung durch den Spruch eines

(70 von 501 Wörtern)
Möchten Sie Zugriff auf den vollständigen Artikelinhalt?

Werke

Weiterführende Literatur:

U. Wesel: Der Gang nach Karlsruhe. Das Bundesverfassungsgericht in der
(11 von 46 Wörtern)

Quellenangabe
Brockhaus, Verfassungsgerichtsbarkeit. http://brockhaus.at/ecs/enzy/article/verfassungsgerichtsbarkeit