Verfassungs|änderung, Verfassungsrevision, die Änderung des geltenden Verfassungsrechts in dem dafür vorgeschriebenen Verfahren.

In der Regel geschieht die Verfassungsänderung durch einen Akt der Gesetzgebung, für den jedoch häufig erschwerte Bedingungen im Vergleich zur einfachen Gesetzgebung gelten (verfassungsänderndes Gesetz). Eine Verfassungsänderung ist denkbar 1) als Verfassungstextänderung: Ein bisher geltender Verfassungsartikel wird aufgehoben oder neu gefasst, oder ein neuer Artikel wird in die Verfassung aufgenommen; Artikel 79 GG lässt die Änderung des Grundgesetzes nur in der Form der Verfassungstextänderung zu; 2) als Verfassungszusatz (Amendment, die Praxis

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Quellenangabe
Brockhaus, Verfassungsänderung. http://brockhaus.at/ecs/enzy/article/verfassungsänderung