Vergleichsverfahren, nach früherem Recht gerichtliches Verfahren zur Abwendung des Konkurses durch Abschluss eines Vergleichs. Das Vergleichsverfahren war für das frühere Bundesgebiet in der Vergleichsordnung (VglO) vom 26. 2. 1935, in den neuen Ländern und in Berlin (Ost) in der Gesamtvollstreckungsordnung der DDR (GesO) vom 6. 6. 1990

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Quellenangabe
Brockhaus, Vergleichsverfahren. http://brockhaus.at/ecs/enzy/article/vergleichsverfahren