Vergnügungsteuer, Lustbarkeitsteuer, von den Gemeinden (mit Ausnahme Bayerns) erhobene örtliche Steuer auf »Vergnügungen«, v. a. Tanzveranstaltungen, das Ausspielen von Geld und Gegenständen in Spielklubs, -kasinos u. ä. Einrichtungen, Filmvorführungen (Kinosteuer) und das Halten von

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Quellenangabe
Brockhaus, Vergnügungsteuer. http://brockhaus.at/ecs/enzy/article/vergnugungsteuer