Verkehrsverstöße, Zuwiderhandlungen im Straßenverkehr, die den Tatbestand einer Straftat (z. B. fahrlässige Körperverletzung, fahrlässige Tötung, Straßenverkehrsgefährdung) oder einer Ordnungswidrigkeit (z. B. nach dem StVG, der StVO, der StVZO, der Fahrzeug-Zulassungsverordnung, FZV , der Fahrerlaubnis-Verordnung, FeV) erfüllen können. Bei Straftaten gilt grundsätzlich das Legalitätsprinzip (Staatsanwaltschaft ist zur Verfolgung verpflichtet), doch bedarf es bei fahrlässiger Körperverletzung in der Regel eines Strafantrags des Verletzten. Bei Ordnungswidrigkeiten, für deren Verfolgung die Verwaltungsbehörden zuständig sind, gilt das Opportunitätsprinzip (Verfolgung liegt im pflichtgemäßen Ermessen der Behörde). Straftaten werden mit

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Quellenangabe
Brockhaus, Verkehrsverstöße. http://brockhaus.at/ecs/enzy/article/verkehrsverstösse