Verlagsrecht, subjektiv das ausschließliche, vom Urheberrecht des Verfassers abgeleitete, gegen jeden Dritten wirkende Recht des Verlegers zur Vervielfältigung und Verbreitung eines Werkes der Literatur oder der Tonkunst; objektiv die gesetzlichen Bestimmungen über das Verlagsvertragsverhältnis. Das Gesetz über das Verlagsrecht vom 19. 6. 1901, geändert durch das Urheberrechtsgesetz vom 9. 9. 1965 (Verlagsgesetz in der Fassung von 2002, Abkürzung VerlG), regelt das Verlagsrecht; es bezieht sich nur auf Werke der Literatur und der

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Werke

Weiterführende Literatur:

A. J. Noll: Österreichisches Verlagsrecht (Wien 2005);
L. Delp: Der Verlagsvertrag (8
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Quellenangabe
Brockhaus, Verlagsrecht. http://brockhaus.at/ecs/enzy/article/verlagsrecht