Verleihung, Recht: staatliche Gewährung einer Berechtigung, die nicht lediglich öffentlich-rechtlichen Beschränkungen eines an sich bestehenden Freiheitsbereichs beseitigt, sondern einen darüber hinausreichenden Rechtsstatus vermittelt. Hierdurch unterscheidet sich die Verleihung von einer bei rechtlicher Unbedenklichkeit zu erteilenden öffentlich-rechtlichen

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Quellenangabe
Brockhaus, Verleihung (Recht). http://brockhaus.at/ecs/enzy/article/verleihung-recht