Verlöbnis, Verlobung, lateinisch Sponsalia, das gegenseitige Versprechen künftiger Eheschließung und das dadurch geschaffene Rechtsverhältnis (Brautstand). Das Verlöbnis ist nach herrschender Meinung ein Vertrag, begründet jedoch keine einklagbare und vollstreckbare Verpflichtung zur Eingehung der Ehe (§ 1297 BGB). Für das Zustandekommen des Verlöbnisses bedarf es keiner besonderen Form, erforderlich ist allein die Einigung, heiraten zu wollen. Sittenwidrig und

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Quellenangabe
Brockhaus, Verlöbnis. http://brockhaus.at/ecs/enzy/article/verlöbnis