Vermittlungs|ausschuss, Recht: in Deutschland ein Ausschuss aus je 16 Mitgliedern des Bundestags und des Bundesrats, der bei Meinungsverschiedenheiten zwischen beiden Körperschaften über eine Gesetzesvorlage einberufen werden kann, um einen für beide Verfassungsorgane akzeptablen

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Quellenangabe
Brockhaus, Vermittlungsausschuss (Recht). http://brockhaus.at/ecs/enzy/article/vermittlungsausschuss-recht