Vermächtnis [zu mittelhochdeutsch vermachen, eigentlich »festmachen«], lateinisch Legat, die Zuwendung eines einzelnen Vermögensvorteils durch eine einseitige oder vertragliche Verfügung von Todes wegen an eine Person (Vermächtnisnehmer; § 1939 BGB). Anders als der Erbe ist der Vermächtnisnehmer weder Gesamtrechtsnachfolger des Erblassers noch erhält er durch die Verfügung von Todes wegen und

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Quellenangabe
Brockhaus, Vermächtnis. http://brockhaus.at/ecs/enzy/article/vermächtnis