Vermögen|steuer, Steuer, deren Höhe sich nach dem Vermögensbestand bemisst. In Deutschland wurde die Vermögenssteuer vom Bundesverfassungsgericht 1995 als verfassungswidrig eingestuft und aufgehoben. Je nachdem, ob das gesamte Vermögen oder nur ein Teil beziehungsweise eine bestimmte Art von Vermögen (Grund-, Kapitalvermögen) der Besteuerung zugrunde gelegt wird, unterscheidet man zwischen allgemeinen Vermögensteuern (Vermögensteuern im engeren Sinn) und partiellen (Teil-)Vermögensteuern (z. B. die Grundsteuer). Werden ähnlich wie bei der Einkommensteuer bei der Bemessung der Steuerhöhe persönliche Umstände des Eigentümers (Familienstand, Alter u. Ä.) berücksichtigt, so

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Quellenangabe
Brockhaus, Vermögensteuer. http://brockhaus.at/ecs/enzy/article/vermögensteuer