Vernehmung, Verhör, Prozessrecht: die mündliche Befragung von Zeugen, Sachverständigen, auch der Partei selbst sowie des Beschuldigten. Nach § 136 StPO ist der Beschuldigte bei der ersten richterlichen Vernehmung damit zu konfrontieren, welche Tat ihm zur Last gelegt wird und

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Quellenangabe
Brockhaus, Vernehmung (Prozessrecht). http://brockhaus.at/ecs/enzy/article/vernehmung-prozessrecht